Anzeige der Daten im Transparenzportal
. Daten, die aus einem Lohnzettel oder einem Steuerbescheid stammen, sind jeweils in ihrer letztverfügbaren Version anzuzeigen. Alle anderen Leistungen im Sinne des bis f werden jeweils mit den letztverfügbaren Daten des abgefragten Kalenderjahres im Transparenzportal angezeigt.
