Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auszug aus der Transparenzportalabfrage

. Zur Erfüllung des Nachweiszwecks kann der Leistungsempfänger () mithilfe des Transparenzportals einen Auszug von allen von bis 3 umfassten Daten oder von einer oder mehreren Leistungsart(en), die in der Transparenzportalabfrage enthalten sind, elektronisch erstellen. Der Auszug ist mit einer elektronischen Amtssignatur im Sinne des zu versehen.