Auszug aus der Transparenzportalabfrage
. Zur Erfüllung des Nachweiszwecks kann der Leistungsempfänger () mithilfe des Transparenzportals einen Auszug von allen von bis 3 umfassten Daten oder von einer oder mehreren Leistungsart(en), die in der Transparenzportalabfrage enthalten sind, elektronisch erstellen. Der Auszug ist mit einer elektronischen Amtssignatur im Sinne des § 19 E-GovG zu versehen.
