Die Tätigkeitsperiode des am 31. Dezember 1996 im Amt befindlichen Landes-Kulturbeirates wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 um ein Jahr verlängert.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 102/1996
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
