Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 2

zur Tanzlehrprüfungsverordnung 1997

 

()

 

Prüfungskommission gemäß

Zahl:________________

Raum für Vermerk über die Vergebührung

ZEUGNIS

über die erfolgreiche Ablegung der

PRÜFUNG ZUM TANZMEISTER / PRÜFUNG ZUR TANZMEISTERIN

Die von der Wiener Landesregierung gemäß des Gesetzes betreffend die Erteilung von Unterricht in Gesellschaftstänzen (Wiener Tanzschulgesetz 1996), LGBl. für Wien Nr. 12/1997, in der geltenden Fassung, bestellte Prüfungskommission bestätigt hiermit einstimmig / mit Stimmenmehrheit, dass

Herr / Frau __________________________

 

geboren am ____________________________

 

am ________________

die Tanzlehrprüfung zur Erreichung der Ausbildungsstufe II („TanzmeisterInnenprüfung“) gemäß des Gesetzes betreffend die Erteilung von Unterricht in Gesellschaftstänzen (Wiener Tanzschulgesetz 1996) in Verbindung mit der Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Voraussetzungen für die Zulassung zur Tanzlehrprüfung, den Umfang des Prüfungsstoffes und die Regelung des Prüfungsvorganges (Tanzlehrprüfungsverordnung 1997), LGBl. für Wien Nr. 31/1997, in der geltenden Fassung,

mit Auszeichnung bestanden / bestanden

hat.

 

____________________

 

 

Vorsitzender/Vorsitzende

 

 

 

 

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Mitglieder der Prüfungskommission