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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl Nr 48/1987

Artikel I

(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Marktgemeinde Tamsweg und der Gemeinde St. Andrä im Lungau wird geändert wie folgt:

1. Die Grundstücke 210/2, 214/1, 215/1, 215/2, 217, 220/2, 222/1, 245/2, 247, 248/2, 253/2 und 258/2 der KG Mörtelsdorf werden von der Marktgemeinde Tamsweg abgetrennt und der Gemeinde St. Andrä im Lungau eingegliedert.

2. Die Grundstücke 417/1, 419/1, 419/2, 419/3, 421, 422, 423, 424/2, 426/1, 426/2, 426/3, 426/4, 426/5, 426/6, 1643/2, 1645/1, 1645/2, 1645/3 und 1645/6 der KG St. Andrä werden von der Gemeinde St. Andrä im Lungau abgetrennt und der Marktgemeinde Tamsweg eingegliedert.

(2) Den Grundstücksbezeichnungen des Abs. 1 liegt der Stand des Grenzkatasters vom 29. April 1986 zugrunde.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1987 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.