Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Umsetzung der Bestimmungen zur Werbung

. Hinsichtlich der im pharmazeutischen Unternehmen für die Einhaltung der Art. 119 bis 121 der Verordnung (EU) 2019/6 verantwortlichen Person ist sinngemäß anzuwenden.