Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorschriften der Tierärztekammer

. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes geltende Vorschriften der Tierärztekammer, die nunmehr nach zu erlassen sind, bleiben bis zur Erlassung entsprechender Vorschriften gemäß , längstens jedoch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013, in Kraft. Ihre Vollziehung hat durch die nunmehr in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Organe zu erfolgen.