Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

1. hinsichtlich des der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft;

2. hinsichtlich des der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz;

3. hinsichtlich des letzter Satz die Bundesministerin für Justiz;

4. hinsichtlich des , letzter Halbsatz, , , und 3, und der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, soweit dessen Wirkungsbereich betroffen ist;

5. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen.