Benennung von Teil- und Nachfolgeorganisationen
. Als Teil- und Nachfolgeorganisation der Gruppierung Ustascha gilt die Gruppierung Hrvatske obrambene snage (Kroatische Verteidigungskräfte, HOS).
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: BGBl. II Nr. 512/2021
Aufgrund des erster Satz des Symbole-Gesetzes, BGBl. I Nr. 103/2014, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 162/2021, wird verordnet:
Benennung von Teil- und Nachfolgeorganisationen
. Als Teil- und Nachfolgeorganisation der Gruppierung Ustascha gilt die Gruppierung Hrvatske obrambene snage (Kroatische Verteidigungskräfte, HOS).
Inkrafttreten
. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
Fassungen ab: 02.12.2021
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2
Materialien noch nicht erschlossen.