Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. Abschnitt

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Inkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.

(2) Der Titel, samt Überschrift, und letzter Satz in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 324/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.