Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 20.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)

. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen ist für das ganze Bundesgebiet Träger der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG, der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach dem BSVG und dem FSVG sowie der Unfallversicherung nach . Sitz der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen ist in Wien.