Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erste Hilfe

. Für Suchtgifte, die in für Erste Hilfe oder andere dringende Fälle an Bord von Schiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr notwendigen Mengen mitgeführt werden, gelten die bis 29 nicht.