. Die Abgabe eines suchtgifthaltigen Arzneimittels auf Grund eines Rezeptes, das nicht den Vorschriften der bis 22 entspricht oder dessen Gültigkeit abgelaufen ist, ist verboten.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Abgabe eines suchtgifthaltigen Arzneimittels auf Grund eines Rezeptes, das nicht den Vorschriften der bis 22 entspricht oder dessen Gültigkeit abgelaufen ist, ist verboten.