Suchtgiftbezug durch Ärzte, Zahnärzte, Dentisten und Tierärzte
. Ärzte und Zahnärzte, Dentisten und Tierärzte dürfen Suchtgift für ihre Hausapotheke und für ihren Berufsbedarf nur aus inländischen öffentlichen Apotheken beziehen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Suchtgiftbezug durch Ärzte, Zahnärzte, Dentisten und Tierärzte
. Ärzte und Zahnärzte, Dentisten und Tierärzte dürfen Suchtgift für ihre Hausapotheke und für ihren Berufsbedarf nur aus inländischen öffentlichen Apotheken beziehen.