Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Suchtgiftbezug durch Ärzte, Zahnärzte, Dentisten und Tierärzte

. Ärzte und Zahnärzte, Dentisten und Tierärzte dürfen Suchtgift für ihre Hausapotheke und für ihren Berufsbedarf nur aus inländischen öffentlichen Apotheken beziehen.