Anhang IX
Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im Reiseverkehr gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens
(Anm.: Anhang IX ist als PDF dokumentiert.)
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anhang IX
Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im Reiseverkehr gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens
(Anm.: Anhang IX ist als PDF dokumentiert.)