Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schlussbestimmung

. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

(1a) Der Titel, die Promulgationsklausel, das Inhaltsverzeichnis, , und samt Überschrift, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 126/2011, treten mit 1. Mai 2011 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2000 tritt die Soldatenvertreter-Wahlordnung, BGBl. Nr. 89/1989, außer Kraft.