Seit der letzten Kundmachung des Geltungsbereiches, BGBl. Nr. 135/1959, haben nach einer Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen die Niederlande die Anwendung des Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften vom 26. Juni 1936, in der Fassung des Protokolls vom 11. Dezember 1946, BGBl. Nr. 178/1950, auf die Niederländischen Antillen bekanntgegeben.
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Stammfassung: BGBl. Nr. 92/1961
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 92/1961 · Stammfassung
Fassungen ab: 07.04.1961
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 92/1961 ↗
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