Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 44/2024
Förderungsverfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 44/2024 anhängig sind, sind nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 106/2016, in der Fassung LGBl. Nr. 12/2023, zu Ende zu führen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 44/2024
