Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Das Stellungnahmerecht der Gemeinde gemäß fällt in deren eigenen Wirkungsbereich.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Das Stellungnahmerecht der Gemeinde gemäß fällt in deren eigenen Wirkungsbereich.