Bedachtnahme auf andere Förderungen
Bei Förderungen nach diesem Gesetz soll auf andere Förderungen Bedacht genommen werden. Die Grundsätze der Sparsamkeit, der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit sind zu beachten.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Bedachtnahme auf andere Förderungen
Bei Förderungen nach diesem Gesetz soll auf andere Förderungen Bedacht genommen werden. Die Grundsätze der Sparsamkeit, der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit sind zu beachten.