Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bestätigungen und Atteste

Folgende Atteste und Bestätigungen sind bei der Veranstaltung bereitzuhalten:

1. Attest eines befugten Elektrounternehmens oder einer Person mit den erforderlichen fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß für:

a) den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen sowie die Mängelfreiheit und Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag;

b) die ordnungsgemäße Funktion der Sicherheitsbeleuchtungsanlage;

c) den ordnungsgemäßen Zustand des Blitzschutzsystems;

2. Bestätigung von einer fachkundigen Person für metallische Teile der Flüssiggasanlage, die in einen Potentialausgleich einzubeziehen und zu erden sind;

3. Bestätigung über die Durchführung der Gebrauchsabnahme für:

a) Veranstaltungseinrichtungen, nach jeder erneuten Aufstellung;

b) Veranstaltungsbetriebseinrichtungen, nach jeder erneuten Aufstellung;

4. Angaben zum Sicherheitskonzept gemäß ;

5. Dokumentation der Sichtkontrolle des Baumbestandes.