Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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8. Abschnitt

Abfallbewirtschaftung

Verwendung von Mehrwegsystemen

(1) Werden bei Veranstaltungen Getränke ausgegeben, sind diese bevorzugt aus Mehrweggebinden (z. B. aus Fässern, Mehrwegflaschen) auszuschenken und bevorzugt in Mehrweggebinden (z. B. Mehrwegkunststoffbecher, Gläser) auszugeben. Bei der Ausgabe von Speisen sind bevorzugt Mehrweggeschirr und Mehrwegbestecke (z. B. aus Glas, Keramik, Metall oder Kunststoff) zu verwenden. Es sind geeignete Maßnahmen zur Rücknahme der eingesetzten Mehrwegprodukte zu treffen. Spülabwässer sind in den öffentlichen Kanal einzuleiten; dies ist mit dem Kanalanlagenbetreiber abzusprechen.

(2) Werden aus Sicherheitsgründen Einwegsysteme verwendet, sind bevorzugt Gebinde, Geschirr und Bestecke aus nachwachsenden Rohstoffen (z. B. aus Karton oder Holz) zu verwenden.