Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Teilnehmerdichte

Die Anzahl der Teilnehmer ist wie folgt zu bemessen:

1. für Sitzplätze an Tischen: eine Person je m² Bemessungsfläche;

2. für Sitzplätze in Reihen und Biertischgarnituren: zwei Personen je m² Bemessungsfläche;

3. für Stehplätze: drei Personen je m² Bemessungsfläche, auf geneigten Flächen ist die Horizontalprojektion dieser geneigten Fläche als Bemessungsfläche heranzuziehen;

4. für Stehplätze auf Stufenreihen: 45 cm pro Person;

5. bei Ausstellungsräumen: eine Person je m² Ausstellungsfläche.