Haftpflichtversicherung
Für Veranstaltungen hat der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Personen- oder Sachschäden an Teilnehmern abzuschließen, sofern nicht bereits eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung besteht.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Haftpflichtversicherung
Für Veranstaltungen hat der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Personen- oder Sachschäden an Teilnehmern abzuschließen, sofern nicht bereits eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung besteht.