Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Hinweis auf Gehörschäden

Lässt die Art der Veranstaltung eine Überschreitung des A-bewerteten, energieäquivalenten Dauerschallpegels (LAeq) von 93 dB erwarten und würde die Einhaltung dieses Wertes zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Veranstaltung oder zur gänzlichen Veränderung ihres Charakters führen, so

1. sind an die Teilnehmer gratis Gehörschutzmittel mit einer Schalldämmung von mindestens 15 dB abzugeben, welche entsprechend dem Stand der Technik geprüft sind, und

2. ist das Publikum in angemessener Weise auf die mögliche Gesundheitsgefährdung des Gehörs aufmerksam zu machen, wobei ein Hinweis auf den Eintrittskarten alleine nicht ausreicht.