Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufblasbare Spielgeräte

Aufblasbare Spielgeräte müssen entsprechend den Bestimmungen der ÖNORM EN 14960-Serie „Aufblasbare Spielgeräte“ betrieben werden. Dazu sind sie nach jeder erneuten Aufstellung einer Gebrauchsabnahme durch eine fachkundige Person zu unterziehen.