Autostraßen
. Autostraßen sind Vorrangstraßen; für sie gelten die im , 3, 4 und 6 enthaltenen Bestimmungen über den Verkehr auf Autobahnen sinngemäß.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Autostraßen
. Autostraßen sind Vorrangstraßen; für sie gelten die im , 3, 4 und 6 enthaltenen Bestimmungen über den Verkehr auf Autobahnen sinngemäß.