Artikel II
(Anm.: aus BGBl. Nr. 86/1989, zu , BGBl. Nr. 159/1960)
Art. II Abs. 1 der 10. StVO-Novelle, BGBl. Nr. 174/1983, wird insoweit geändert, als Lichtzeichen zur gesonderten Regelung des Fußgängerverkehrs, die dem nicht entsprechen, bei einem allfälligen Umbau, spätestens aber bis zum 31. Dezember 1993 diesen Bestimmungen anzupassen sind.
