Strafbestimmung
Wer der Meldepflicht entgegen einer gemäß erlassenen Verordnung nicht nachkommt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu € 3630,– zu bestrafen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013
