Begünstigter Personenkreis
. Förderungen können folgende Personen erhalten:
1. österreichische Staatsbürger () und
2. gleichgestellte Ausländer und Staatenlose ().
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Begünstigter Personenkreis
. Förderungen können folgende Personen erhalten:
1. österreichische Staatsbürger () und
2. gleichgestellte Ausländer und Staatenlose ().