Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Jahresabschluss

. Studentenheimbetreiber, die über mehr als 500 Heimplätze verfügen, sind verpflichtet, jährlich einen schriftlichen Jahresabschluss samt Prüfungsbericht durch einen Wirtschaftstreuhänder oder Wirtschaftsprüfer zu erstellen.