Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verweisungen

. Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der geltenden Fassung anzuwenden.

Beachte: Ist erstmals für die Einhebung des Studienbeitrages für das Sommersemester 2020 anzuwenden (vgl. ).