Verweisungen
. Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der geltenden Fassung anzuwenden.
Beachte: Ist erstmals für die Einhebung des Studienbeitrages für das Sommersemester 2020 anzuwenden (vgl. ).
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verweisungen
. Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der geltenden Fassung anzuwenden.
Beachte: Ist erstmals für die Einhebung des Studienbeitrages für das Sommersemester 2020 anzuwenden (vgl. ).