. Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit an Pädagogischen Hochschulen gemäß ist der Studienbeitrag für das Sommersemester 2026 zu erlassen bzw. rückzuerstatten. letzter Satz findet Anwendung.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit an Pädagogischen Hochschulen gemäß ist der Studienbeitrag für das Sommersemester 2026 zu erlassen bzw. rückzuerstatten. letzter Satz findet Anwendung.