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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 159/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 10a Abs. 7 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (StbG), BGBl. Nr. 311, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 136/2013, wird verordnet:

Prüfungsstoffabgrenzung

Der Prüfungsinhalt über die Grundkenntnisse der Geschichte des Bundeslandes Steiermark (Prüfungsstoffabgrenzung II) hat nachstehende Themenbereiche zu umfassen:

1. Entstehung des Landes und seines Wappens; Verbindung mit Österreich; Stellung im Habsburgerreich, in Innerösterreich und in der Österreichisch-Ungarischen Monarchie;

2. Übergang vom Herzogtum zum Bundesland in der Republik Österreich; Landeshymne; politische Geschichte in der Ersten Republik, im Ständestaat, in der NS-Zeit; Zweiter Weltkrieg;

3. Besatzungszeit; politische Geschichte in der Zweiten Republik;

4. Wesentliche statistische Daten des Bundeslandes Steiermark;

5. Entwicklung der Verfassung und der Verwaltungsstrukturen; politische und geographische Einteilung;

6. Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie;

7. Bildung, Kultur und Soziales.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Dezember 2013, in Kraft.

Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Steiermärkische Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung, LGBl. Nr. 87/2006, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.