Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen

. (1) (Anm.: Abs. 1 und 2 treten mit Ablauf des 31.12.2006 außer Kraft)

(3) Die Abs. 1 und 2 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft.

(4) Das Inhaltsverzeichnis und und in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 96/2013 treten am 1. Jänner 2014 in Kraft.