Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Historische Fassung vom 22.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

Heutige Fassung öffnen

Verordnungsermächtigung

. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, mit Verordnung Bestimmungen hinsichtlich

1. der an die Zentralen Strahlenschutzregister zu übermittelnden Daten,

2. der Aufgaben der Zentralen Strahlenschutzregister sowie

3. der Administration und Führung von Strahlenschutzpässen

festzulegen.