Änderung einer Tätigkeit oder bautechnischer Strahlenschutzmaßnahmen
. Auf jede strahlenschutzrelevante Änderung einer Tätigkeit oder von bautechnischen Strahlenschutzmaßnahmen finden die bis 17 sinngemäß Anwendung.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenÄnderung einer Tätigkeit oder bautechnischer Strahlenschutzmaßnahmen
. Auf jede strahlenschutzrelevante Änderung einer Tätigkeit oder von bautechnischen Strahlenschutzmaßnahmen finden die bis 17 sinngemäß Anwendung.