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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beachte: Zu LGBl Nr 60/2015: DFB

Im Titel der Verordnung hat das Datum anstelle „24. Jänner 2014“ richtig „22. Jänner 2014“ zu lauten.

Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl Nr 3/2014

Änderung

LGBl Nr 60/2015 (DFB)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund § 19 Abs 2 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972, LGBl Nr 119, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Landesstraße L 210 St Kolomaner Straße wird im Bereich Langwies in der Gemeinde Bad Vigaun wie folgt umgelegt: Die neue Straße beginnt mit Straßenkilometer 0,0 bei der Kreuzung (Kreisverkehr) mit der Landesstraße B 159 Salzachtal Straße, verläuft zuerst nördlich parallel zur Bahnstrecke Salzburg-Wörgl, schwenkt in der Folge Richtung Nord-Osten und bindet bei Straßenkilometer 0,282 wieder in den Bestand der L 210 ein.

Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrasse der L 210 aus den beim Amt der Salzburger Landesregierung und bei der Gemeinde Bad Vigaun aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr 2628.116 im Maßstab 1 : 1.000) zu ersehen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.