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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beachte: Zu LGBl Nr 60/2015: DFB

Im Titel der Verordnung hat das Datum anstelle „24. Jänner 2014“ richtig „22. Jänner 2014“ zu lauten.

Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl Nr 3/2014

Änderung

LGBl Nr 60/2015 (DFB)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der und 2 des Gesetzes vom 24. April 2002, LGBl Nr 61, mit dem die im Land Salzburg bisher bestehenden Bundesstraßen B als Landesstraßen übernommen werden, in Verbindung mit § 4 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl Nr 286, in der Fassung der Änderungen bis zum Gesetz BGBl Nr 142/2000, dieses einschließend, wird verordnet:

(1) Die Landesstraße B 159 Salzachtal Straße wird im Bereich Langwies in der Gemeinde Bad Vigaun wie folgt umgelegt: Die neue Straße beginnt bei Straßenkilometer 11,355 der Landesstraße B 159 Salzachtal Straße, verläuft zuerst parallel zur Salzach, schwenkt in der Folge südöstlich Richtung Bahndamm, überführt die Bahnstrecke Salzburg-Wörgl mit einer einfeldrigen Straßenbrücke und bindet über einen neu zu errichtenden Kreisverkehr bei Straßenkilometer 12,433 (neu) bzw 12,277 (alt) wieder in den Bestand der B 159 ein.

(2) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrasse der B 159 aus den beim Amt der Salzburger Landesregierung und bei der Gemeinde Bad Vigaun aufliegenden Planunterlage (Plan Nr 2628.116 im Maßstab 1 : 1.000) zu ersehen.

(3) Das dem Bauvorhaben zugrunde liegende Einreichprojekt vom 6. Mai 2010 sowie die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe liegen gemeinsam mit der im Abs 2 bezeichneten Planunterlage zur allgemeinen Einsicht auf.

Mit der Inbetriebnahme des neuen Straßenteils gemäß und 2 wird die bestehende Landesstraße B 159 Salzachtal Straße zwischen Straßenkilometer 11,355 und Straßenkilometer 12,433 (neu) bzw 12,277 (alt) als Landesstraße B aufgelassen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.