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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 78/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 1 Z 1 der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Rotenturm an der Pinka vom 16.11.1996 und des § 89 Abs. 2 der Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, wird verfügt:

Die Verordnung des Gemeindesrates der Gemeinde Rotenturm an der Pinka vom 23.5.2005, ohne Zahl, mit der eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf einer Gemeindestraße (Grundstück Nr. 995, der KG Rotenturm an der Pinka) erlassen wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.