Hygienestandards
Die Beurteilung der Hygienestandards hat insbesondere unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen bei der Reinigung der Bewohnerinnen-/Bewohnerzimmer, Sanitärräume, bei der Wäschereinigung und im Küchenbereich zu erfolgen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Hygienestandards
Die Beurteilung der Hygienestandards hat insbesondere unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen bei der Reinigung der Bewohnerinnen-/Bewohnerzimmer, Sanitärräume, bei der Wäschereinigung und im Küchenbereich zu erfolgen.