Generalprokuratur
. Die Generalprokuratur wirkt an allen Strafverfahren des Obersten Gerichtshofs mit. Dabei schreitet sie nicht als Anklagebehörde ein; sie vertritt die Interessen des Staates in der Rechtspflege.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 23.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenGeneralprokuratur
. Die Generalprokuratur wirkt an allen Strafverfahren des Obersten Gerichtshofs mit. Dabei schreitet sie nicht als Anklagebehörde ein; sie vertritt die Interessen des Staates in der Rechtspflege.