21. Hauptstück
Verfahren bei vorbeugenden Maßnahmen und beim Verfall, beim erweiterten Verfall, bei der Einziehung und bei der Ausschließung vom Wahlrecht
1. Abschnitt
Verfahren zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 StGB
Verfahren zur Unterbringung
. Für die Unterbringung eines Betroffenen () in einem forensisch-therapeutischen Zentrum (§ 21 StGB) gelten die Bestimmungen über das Strafverfahren sinngemäß, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird.
