Unschuldsvermutung
. Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 01.07.2018 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenUnschuldsvermutung
. Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.