Unschuldsvermutung
. Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 25.02.2013 – nicht die heutige Gesamtfassung.
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. Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.