Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 2

Tatbestandskatalog für Organstrafverfügungen – Nationalparkorgane

1. Nationalparkgesetz Gesäuse

Norm

Tatbestand

Geldstrafe

§ 14 Abs. 1 Z 3 iVm § 8 Abs. 1

Unerlaubte Beeinträchtigung durch Zurücklassen von nicht verrottbarem Abfall

€ 70,--

§ 14 Abs. 1 Z 3 iVm § 8 Abs. 1

Unerlaubte Beeinträchtigung durch Freilaufenlassen von Hunden

€ 50,--

§ 14 Abs. 1 Z 3 iVm § 8 Abs. 1

Unbefugtes Pflücken oder unbefugte Beschädigung von wild wachsenden Pflanzen oder deren Teilen

€ 70,--

§ 14 Abs. 1 Z 3 iVm § 8 Abs. 1

Betreten des Bereiches von stehenden, fließenden oder unterirdischen Gewässern einschließlich ihrer Feuchtbiotope abseits von markierten Wegen, Steigen oder gekennzeichneten Stellen

€ 70,--

§ 14 Abs. 1 Z 3 iVm § 8 Abs. 1

Zerstörung oder Entfernung von geologischen Formationen, Versteinerungen, Höhlenfunden oder Mineralien

€ 90,--

§ 14 Abs. 1 Z 3 iVm § 8 Abs. 1

Halten und Parken von Kraftfahrzeugen abseits gekennzeichneter Flächen

€ 70,--

§ 14 Abs. 1 Z 3 iVm § 8 Abs. 1

Unbefugte Befliegung mit Drohnen

€ 90,--