Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nachweis der Voraussetzungen

Die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß den bis 98 ist von der Antragstellerin/vom Antragsteller nachzuweisen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2011