Nachweis der Voraussetzungen
Die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß den bis 98 ist von der Antragstellerin/vom Antragsteller nachzuweisen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2011
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Nachweis der Voraussetzungen
Die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß den bis 98 ist von der Antragstellerin/vom Antragsteller nachzuweisen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2011