Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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IV. Abschnitt

Veränderungen des Geländes

Anforderungen

Bei Veränderungen des Geländes gemäß dürfen damit verbundene Änderungen der Abflussverhältnisse keine Gefährdungen oder unzumutbare Beeinträchtigungen verursachen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2011, LGBl. Nr. 11/2020