Erlöschen der Bewilligung
Die Baubewilligung erlischt, wenn mit dem Vorhaben nicht binnen fünf Jahren nach Rechtskraft der Bewilligung begonnen wird.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Erlöschen der Bewilligung
Die Baubewilligung erlischt, wenn mit dem Vorhaben nicht binnen fünf Jahren nach Rechtskraft der Bewilligung begonnen wird.