Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 20/2026
In den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 20/2026 anhängigen Verfahren ist in der bis zum Inkrafttreten dieser Novelle geltenden Fassung anzuwenden.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 20/2026
In den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 20/2026 anhängigen Verfahren ist in der bis zum Inkrafttreten dieser Novelle geltenden Fassung anzuwenden.