Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 20/2026

In den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 20/2026 anhängigen Verfahren ist in der bis zum Inkrafttreten dieser Novelle geltenden Fassung anzuwenden.